1. Entgelte ab 01.01.2018

Wir bitten um Beachtung:
Ab 1. Februar 2024 wird auf jedes Unterrichtsentgelt monatlich eine Strukturumlage von jeweils 1 Euro erhoben. Die Erhebung gilt bis auf Weiteres. Nähere Informationen zur Strukturumlage finden Sie hier.

1.1.1 Eltern-Kind-Kurse

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
Babykurse 4 – 18 Monate 45 Min/Woche 288,00 24,00
Spatzenkurse 1,5 – 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00
Tanzzwerge 3 – 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00

 

1.1.2 Musische Früherziehung
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
Musikalische Früherziehung 4 – 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75
Tänzerische Früherziehung 4 – 6 Jahre 60 Min/Woche
45 Min/Woche
249,60
189,00
20,80
15,75
Die kleinen Nachtigallen 4 – 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75
Orff-Kids ab 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75
Farben und Töne ab 4 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75
sonst. ähnliche Unterrichtsformen bis 10 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75

 

1.1.3 Instrumentenkarussell
(12 Unterrichtsstunden verteilt auf 4 Monate)

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
6 – 12 Jahre 45 Min/Woche 23,45

1.2.1 Gruppen/Paarunterricht

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) 45 Min/Woche 380,40 31,70 570,60 47,55
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) 60 Min/Woche 505,80 42,15 758,40 63,20
Paarunterricht 45 Min/Woche 472,80 39,40 709,20 59,10

 

 

1.2.2 Kombi-Unterricht

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre
Kombinierter Einzel-Paarunterricht
(Aufteilung im Wechsel 1. Woche Einzelunterricht/2.Woche Paarunterricht)
30/45 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40

 

1.2.3 Einzelunterricht

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler/innen bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler/innen ab 18 Jahre

30 Min/Woche

45 Min/Woche

578,40

862,20

48,20

71,85

867,60

1.293,00

72,30

107,75

Klassenunterricht ab 6 Schüler

 

Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
Tänzerische Grundlage ab Einschulung 60 Min. 2x pro Woche / 75 Min. 2x pro Woche 347,40 / 433,20 28,95 / 36,10 520,80 / 649,80 43,40 / 54,15
Moderner/Klassischer Tanz 90 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40
Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
Orchester-/Ensemble- und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach 202,20 16,85 303,60 25,30
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
Zusatzangebot je 15 Min 10,00 10,00
Jahresentgelt
Euro
A-Tarif
Schüler
bis 18 Jahre
monatl. Rate
Euro
A-Tarif
Schüler
bis 18 Jahre
Jahresentgelt
Euro
B-Tarif
Schüler
ab 18 Jahre
monatl. Rate
B-Tarif
Schüler ab 18 Jahre
Rock School ab 13 Jahre 120 Min/Woche 604,20 50,35 906,00 75,50
Fit ist Hip ab 18 Jahre 90 Min/Woche 634,20 52,85
Benutzungsentgelt inkl. Mwst.
Leihdauer bis 3 Jahre Leihdauer ab 3 Jahre
Wiederbeschaffungswert jährlich monatlich jährlich monatlich

500 €

500 € bis

1000 € bis

über

 

1000 €

1500 €

1500 €

106,80

151,20

198,00

216,00

8,90

12,60

16,50

18,00

123,00

174,00

228,00

248,40

10,25

14,50

19,00

20,70

1.8.1 Aufnahmeentgelt

für Pkt. 1.1.2 – 1.3, ausgenommen Instrumentenkarussell

einmalig : 12,00 €

 

1.8.2 Mahnbearbeitungskosten bei Zahlungsverzug

zuzüglich Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat gemäß BGB : 8,00 €

 

1.8.3 Bearbeitungsgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

monatlich : 3,00 €

2. Entgelttarife

Der Tarif gilt für Teilnehmer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Auszubildende und Schüler im freiwilligen sozialen Jahr bei Vorlage einer
Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) frühestens ab dem Monat der Beantragung.
wenn der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als 3 Monate beträgt, wobei der Zeitpunkt der
Vorlage der Studienbescheinigung maßgebend ist

Der Tarif gilt für erwachsene Schüler nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.

3. ermässigungen

Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist hierfür die für den Teilnehmer kostengünstige Ermäßigung.

gilt für Pkt. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.6

Diese Ermäßigung wird ab Vorlage des gültigen Leipzig Passes in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgeltes für den Gültigkeitszeitraum gewährt.

Gilt für Pkt. 1.1, 2.1 und 1.6

Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen:

bei 2 Kindern 10 %  je Kind
bei 3 Kindern 20 % je Kind
ab 4 Kindern 30 % je Kind

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der
anderen Geschwister entsprechend.

Gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3

Ab Belegung von 2 entgeltpflichtigen Fächern jeweils 15 % .

Auf schriftlich begründeten Antrag 3 Wochen im voraus kann eine Beurlaubung für maximal 3 Monate im Schuljahr erfolgen.
Für die Zeit der Beurlaubung wird eine Ermäßigung in Höhe von 80 % des anteiligen Entgeltes gewährt.

4. Entgeltbefreiung

4.1 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (gemäß Pkt.1.4), wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das Hauptfach Tanz belegt wird.

Die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, die mindestens einen Ausbildungsstand der Mittelstufe nachweisen können (Zeugnis/Zertifikat) und deren Ausscheiden aus dem Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule Leipzig bei Antragstellung auf Entgeltbefreiung maximal fünf Jahre zurückliegt.

Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen.

Musikinstrumente, die für die Mitwirkung im Orchester oder Ensemble zur Verfügung gestellt werden.

5. Erstattungen

Bei Krankheit des Schülers länger als 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts.

Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule Leipzig eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem
Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung.
Je Unterrichtsstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen.

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