1. Entgelte ab 01.01.2018
Wir bitten um Beachtung:
Ab 1. Februar 2024 wird auf jedes Unterrichtsentgelt monatlich eine Strukturumlage von jeweils 1 Euro erhoben. Die Erhebung gilt bis auf Weiteres. Nähere Informationen zur Strukturumlage finden Sie hier.
1.1.1 Eltern-Kind-Kurse
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
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Babykurse | 4 – 18 Monate | 45 Min/Woche | 288,00 | 24,00 |
Spatzenkurse | 1,5 – 4 Jahre | 45 Min/Woche | 288,00 | 24,00 |
Tanzzwerge | 3 – 4 Jahre | 45 Min/Woche | 288,00 | 24,00 |
1.1.2 Musische Früherziehung
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
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Musikalische Früherziehung | 4 – 6 Jahre | 45 Min/Woche | 189,00 | 15,75 |
Tänzerische Früherziehung | 4 – 6 Jahre | 60 Min/Woche 45 Min/Woche |
249,60 189,00 |
20,80 15,75 |
Die kleinen Nachtigallen | 4 – 6 Jahre | 45 Min/Woche | 189,00 | 15,75 |
Orff-Kids | ab 6 Jahre | 45 Min/Woche | 189,00 | 15,75 |
Farben und Töne | ab 4 Jahre | 45 Min/Woche | 189,00 | 15,75 |
sonst. ähnliche Unterrichtsformen | bis 10 Jahre | 45 Min/Woche | 189,00 | 15,75 |
1.1.3 Instrumentenkarussell
(12 Unterrichtsstunden verteilt auf 4 Monate)
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
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6 – 12 Jahre | 45 Min/Woche | 23,45 |
1.2.1 Gruppen/Paarunterricht
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
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Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) | 45 Min/Woche | 380,40 | 31,70 | 570,60 | 47,55 |
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) | 60 Min/Woche | 505,80 | 42,15 | 758,40 | 63,20 |
Paarunterricht | 45 Min/Woche | 472,80 | 39,40 | 709,20 | 59,10 |
1.2.2 Kombi-Unterricht
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
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Kombinierter Einzel-Paarunterricht (Aufteilung im Wechsel 1. Woche Einzelunterricht/2.Woche Paarunterricht) |
30/45 Min/Woche | 499,20 | 41,60 | 748,80 | 62,40 |
1.2.3 Einzelunterricht
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre |
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30 Min/Woche 45 Min/Woche |
578,40 862,20 |
48,20 71,85 |
867,60 1.293,00 |
72,30 107,75 |
Klassenunterricht ab 6 Schüler
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
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Tänzerische Grundlage | ab Einschulung | 60 Min. 2x pro Woche / 75 Min. 2x pro Woche | 347,40 / 433,20 | 28,95 / 36,10 | 520,80 / 649,80 | 43,40 / 54,15 |
Moderner/Klassischer Tanz | 90 Min/Woche | 499,20 | 41,60 | 748,80 | 62,40 |
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
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Orchester-/Ensemble- und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach | 202,20 | 16,85 | 303,60 | 25,30 |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
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Zusatzangebot | je 15 Min | 10,00 | 10,00 |
Jahresentgelt Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
monatl. Rate Euro A-Tarif Schüler bis 18 Jahre |
Jahresentgelt Euro B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
monatl. Rate B-Tarif Schüler ab 18 Jahre |
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Rock School | ab 13 Jahre | 120 Min/Woche | 604,20 | 50,35 | 906,00 | 75,50 |
Fit ist Hip | ab 18 Jahre | 90 Min/Woche | 634,20 | 52,85 |
Benutzungsentgelt inkl. Mwst. | |||||
Leihdauer bis 3 Jahre | Leihdauer ab 3 Jahre | ||||
Wiederbeschaffungswert | jährlich | monatlich | jährlich | monatlich | |
500 € 500 € bis 1000 € bis über |
1000 € 1500 € 1500 € |
106,80 151,20 198,00 216,00 |
8,90 12,60 16,50 18,00 |
123,00 174,00 228,00 248,40 |
10,25 14,50 19,00 20,70 |
1.8.1 Aufnahmeentgelt
für Pkt. 1.1.2 – 1.3, ausgenommen Instrumentenkarussell
einmalig : 12,00 €
1.8.2 Mahnbearbeitungskosten bei Zahlungsverzug
zuzüglich Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat gemäß BGB : 8,00 €
1.8.3 Bearbeitungsgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
monatlich : 3,00 €
2. Entgelttarife
Der Tarif gilt für Teilnehmer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Auszubildende und Schüler im freiwilligen sozialen Jahr bei Vorlage einer
Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) frühestens ab dem Monat der Beantragung.
wenn der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als 3 Monate beträgt, wobei der Zeitpunkt der
Vorlage der Studienbescheinigung maßgebend ist
Der Tarif gilt für erwachsene Schüler nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.
3. ermässigungen
Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist hierfür die für den Teilnehmer kostengünstige Ermäßigung.
gilt für Pkt. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.6
Diese Ermäßigung wird ab Vorlage des gültigen Leipzig Passes in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgeltes für den Gültigkeitszeitraum gewährt.
Gilt für Pkt. 1.1, 2.1 und 1.6
Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen:
bei 2 Kindern 10 % je Kind
bei 3 Kindern 20 % je Kind
ab 4 Kindern 30 % je Kind
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der
anderen Geschwister entsprechend.
Gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3
Ab Belegung von 2 entgeltpflichtigen Fächern jeweils 15 % .
Auf schriftlich begründeten Antrag 3 Wochen im voraus kann eine Beurlaubung für maximal 3 Monate im Schuljahr erfolgen.
Für die Zeit der Beurlaubung wird eine Ermäßigung in Höhe von 80 % des anteiligen Entgeltes gewährt.
4. Entgeltbefreiung
4.1 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (gemäß Pkt.1.4), wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das Hauptfach Tanz belegt wird.
Die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, die mindestens einen Ausbildungsstand der Mittelstufe nachweisen können (Zeugnis/Zertifikat) und deren Ausscheiden aus dem Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule Leipzig bei Antragstellung auf Entgeltbefreiung maximal fünf Jahre zurückliegt.
Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen.
Musikinstrumente, die für die Mitwirkung im Orchester oder Ensemble zur Verfügung gestellt werden.
5. Erstattungen
Bei Krankheit des Schülers länger als 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts.
Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule Leipzig eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem
Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung.
Je Unterrichtsstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen.