1. Allgemeines
    Die Aufgabe der Musikschule besteht darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren und für Tanz heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten.
    Ziel der musischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen, tänzerischen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken.
  2. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
    Während der allgemeinen Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus.
  3. Rechtsverhältnis
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
    Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
    Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
  4. Schuljahr/Ferien- und Feiertage
    Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Das Schuljahr gliedert sich in zwei Semester.
    Erstes Semester:                   01. August bis 31. Januar
    Zweites Semester:                 01. Februar bis 31. Juli
    Es gelten die vom Freistaat Sachsen festgelegten Ferientermine und die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Sachsen nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertag im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung.
  5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte
    Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Petersstraße 43 in 04109 Leipzig.
    Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, in Zweigstellen, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.
  6. Unterrichts- oder Kursaufnahme
    Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule, per Fax, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht.
    Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
    Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
    Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind.
  7. Vertragsverhältnis
    Der Unterrichtsvertrag im Instrumental-, Vokal- und Tanzunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen.
    In der Musikalischen Früherziehung endet der Unterricht nach 2 Jahren, in der Musikalischen Grundausbildung nach einem Jahr (jeweils zum 31.07.), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    Der Vertrag für Kurse und Instrumentenkarussell wird für die jeweilige Kursdauer abgeschlossen.
    Verträge über die Unterrichts- oder Kursaufnahme bedürfen der Schriftform. Für den städtischen Eigenbetrieb Musikschule unterzeichnet der/die Eigenbetriebsleiter/in oder der/die nach der Betriebssatzung hierzu Befugte.

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.
    Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“, Petersstraße 43, 04109  Leipzig.
  8. Probezeiten
    Während der Musikalischen Früherziehung gelten die ersten zwei Monate als entgeltpflichtige Probezeit.
    In den übrigen Unterrichtsfächern beträgt die entgeltpflichtige Probezeit 6 Monate. Eine Abmeldung vom Unterricht während der Probezeit ist zum nächsten Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
    Bei Eltern-Kind-Kursen gelten die ersten beiden Stunden als entgeltpflichtige Probezeit. Eine Abmeldung muss spätestens vor der 3. Kursstunde vorliegen.
  9. Umfang der Unterrichtsleistungen
    Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt.
    1. Grundstufe: Musikalische Elementarstufe
    2. Unterstufe: instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht
    3. Mittelstufe: instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht, ggf. mit erweitertem Stundenangebot (entgeltfreier Förderunterricht für besonders begabte Schüler gemäß Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen)
    4. Oberstufe: instrumentaler und vokaler Gruppen- oder Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot (studienvorbereitende Ausbildung). Neben der Ausbildung in der Grund-, Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Ergänzungsfächer (Gemeinschaftsmusizieren, Musiktheorie, Musikgeschichte u. a.) sowie spezielle Kurse mit begrenzter Dauer angeboten.
    Die tänzerische und künstlerische Ausbildung erfolgt entsprechend ihrer Spezifik ebenfalls von der Grund- bis zur Oberstufe.
    Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Instrumental- bzw. Vokalunterricht an der Musikschule besuchen.
    Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die unentgeltliche Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule. Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklären ihr Einverständnis dazu, dass Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form für Zwecke der Musikschule angefertigt und verwendet werden dürfen. Der Schüler überträgt alle etwaigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an Ton- und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Produktionen der Musikschule (z. B. CD-Produktionen oder Videoaufnahmen) auf die Musikschule.
    Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg.
    Öffentliche Auftritte als Schüler der Musikschule sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Musikschule Leipzig belegten Fächern bedürfen der Genehmigung der zuständigen Lehrkraft bzw. des Schulleiters.
    Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen.
  10. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate/Zeugnisse
    Zum Ende eines jeden Schuljahres bzw. bei der Beendigung der Musikschulausbildung werden Schülern der Unter-, Mittel- und Oberstufe auf Wunsch die Teilnahme am Unterricht und der derzeitige Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt. Schüler der Grundstufe erhalten die Bestätigung ebenfalls auf Wunsch zum Unterrichtsende.
    Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht.
    Teil- und Endabschlüsse können entsprechend den Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. in Form eines Zeugnisses bescheinigt werden; dazu ist die Belegung der Ergänzungsfächer Musiktheorie und Gemeinschaftsmusizieren nachzuweisen.
  11. Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten
    Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung.
    Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig und setzen sich zusammen aus:
    1.        einem einmaligem Aufnahmeentgelt
    2.        den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern bzw. dem Kursentgelt und
    3.        gegebenenfalls aus den Jahresentgelten für die Überlassung eines musikschuleigenen Instrumentes. Verändert sich während des Schuljahres die Teilnehmerzahl beim Paar/Gruppenunterricht, so dass die Entgelthöhe berührt wird und kann die ursprüngliche Anzahl von Schülern nicht wieder hergestellt werden, so ist ab Beginn des nächsten Schulhalbjahres das Entgelt zu zahlen, das sich aus der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer ergibt. Der Unterrichtsvertrag kann beiderseitig aufgelöst werden, wenn keine Einigung über die Fortsetzung des Unterrichtsverhältnisses erzielt werden kann.
    Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder dass er dem Unterricht, aus welchen Gründen auch immer, fernbleibt.
    Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos per Lastschrift auf das Konto der Musikschule Leipzig. Der Vertragspartner der Musikschule erteilt mit seiner Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein Einverständnis zum Bankeinzug der vereinbarten Entgelte vom angegebenen Bankkonto. Bei Rücklastschriften, z.B. durch mangelnde Kontodeckung, werden die von der jeweiligen Bank berechneten Rücklastgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben.
    Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgeltanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
    Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes frühestens nach Ablauf von 12 weiteren Monaten möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.
  12. Zuschläge/ Erstattungen
    Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.
  13. Ermäßigungen
    Ermäßigungen werden entsprechend den Voraussetzungen der jeweils gültigen Entgeltordnung für den Instrumental- und Vokalunterricht und die tänzerische Ausbildung gewährt.
    Für die Musischen Elementarfächer gilt nur die Sozialermäßigung.
    Für einmalige Aufnahmeentgelte, Nutzungsentgelte für Musikinstrumente sowie Ergänzungsfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.
  14. Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages
    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum 31. Juli oder zum  31. Januar, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens in der Musikschule. Bei Teilnahme an Kursen und Instrumentenkarussell ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig. Für Kursteilnehmer und Teilnehmer am Instrumentenkarussell ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ein Rücktritt möglich.
    Die Entgelte werden bis zum festgesetzten  Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.
    Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.
    Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in  mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.
  15. Mietinstrumente
    Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der Musikschule entliehen werden. Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist solange gültig, bis das Instrument zurückgegeben wird.
    Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht.
    Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.
    Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung abzuschließen.
    Den Schülern ist es nicht gestattet, überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen weiterzugeben.
  16. Haftung
    Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
    Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft  zugefügte Schäden.
  17. Hausordnung
    Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
  18. Datenschutz
    Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden unter den Voraussetzungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler bzw. ihr gesetzlicher Vertreter das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die erhobenen Daten unter den Voraussetzungen des § 20 Sächsischen Datenschutzgesetz gelöscht.
  19. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Leipzig.
  20. Die Widerrufsbelehrung habe ich gelesen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an.

 

Leipzig, 01.08.2017